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BVerwG, 09.04.1970 - IV B 16.70 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Belastung eines Grundstücks mit einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit - Verlegen, Betreiben und Unterhalten einer Wasserrohrleitung ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 20.11.1969 - 292 VIII 67
- BVerwG, 09.04.1970 - IV B 16.70
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 09.04.1970 - IV B 16.70
Der Senat hat schon Zweifel, ob die Beschwerde den Erfordernissen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt, wonach die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dargelegt werden muß; der Hinweis darauf - auf den sich die Beschwerde beschränkt -, daß die Verletzung bestimmter bundesgesetzlicher Normen in Frage stehe und es sich um das grundgesetzlich geschützte Eigentum der Beschwerdeführer handele, genügt diesen Anforderungen regelmäßig nicht (vgl. BVerwGE 13, 90 [91]).